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Verrechnungssteuer und Doppelbesteuerungsabkommen

Verrechnungssteuer und Doppelbesteuerungsabkommen

Philippe FRESARD, Notar und Rechtsanwalt, Bern, und Olivier JACOPIN, Notar und Rechtsanwalt, in St-Aubin

Verrechnungssteuer

Bei der Verrechnungssteuer handelt es sich um eine direkte Bundessteuer auf dem Kapitalertrag (insbesondere Zinsen auf Bankguthaben und Obligationen, Dividenden und sämtlichen in Geld (Schweizerfranken) messbaren Leistungen an die Aktionäre). Der Verrechnungssteuersatz beträgt 35%. Die in der Schweiz wohnhaften Empfänger von Kapitalerträgen können die Rückerstattung der Verrechnungssteuer verlangen, sofern sie die Steuern auf dem Vermögen, dem Einkommen und dem Gewinn begleichen. Im Ausland wohnhaften Personen wird die Steuer nur dann zurückerstattet, wenn dies in einem mit dem Wohnsitzstaat vereinbarten Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen ist.

Doppelbesteuerungsabkommen

Im Rahmen der Beziehungen zu unseren Nachbarstaaten bestehen selbstverständlich solche Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowohl von Einkommen und Vermögen der natürlichen und juristischen Personen (Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen; Abkommen vom 30. Januar 1974 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie Vereinbarung vom 5./6. Dezember 1974 zwischen der Schweiz und Österreich über die Durchführung der Entlastung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren; Abkommen vom 9. September 1966 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen), wie auch von Erbschaften (Abkommen vom 30. November 1978 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbschaftssteuern; Abkommen vom 30. Januar 1974 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbschaftssteuern).

Bern/St-Aubin, 10.02.2015

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CH-3001 Berne

+41 58 200 35 66

+41 31 390 25 64

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