swisNot - Le réseau notarial suisse
  • Home
  • Büros
  • Notare
  • Tätigkeitsfelder
  • International
  • swisNot Preis
  • Veröffentlichungen
  • Kontakt
  • Deutsch
    • Français
    • Italiano
    • English
  • Menü Menü

/ Tätigkeitsfelder / Steuern

Verrechnungssteuer und Doppelbesteuerungsabkommen

Verrechnungssteuer und Doppelbesteuerungsabkommen

Philippe FRESARD, Notar und Rechtsanwalt, Bern, und Olivier JACOPIN, Notar und Rechtsanwalt, in St-Aubin

Verrechnungssteuer

Bei der Verrechnungssteuer handelt es sich um eine direkte Bundessteuer auf dem Kapitalertrag (insbesondere Zinsen auf Bankguthaben und Obligationen, Dividenden und sämtlichen in Geld (Schweizerfranken) messbaren Leistungen an die Aktionäre). Der Verrechnungssteuersatz beträgt 35%. Die in der Schweiz wohnhaften Empfänger von Kapitalerträgen können die Rückerstattung der Verrechnungssteuer verlangen, sofern sie die Steuern auf dem Vermögen, dem Einkommen und dem Gewinn begleichen. Im Ausland wohnhaften Personen wird die Steuer nur dann zurückerstattet, wenn dies in einem mit dem Wohnsitzstaat vereinbarten Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen ist.

Doppelbesteuerungsabkommen

Im Rahmen der Beziehungen zu unseren Nachbarstaaten bestehen selbstverständlich solche Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowohl von Einkommen und Vermögen der natürlichen und juristischen Personen (Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen; Abkommen vom 30. Januar 1974 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie Vereinbarung vom 5./6. Dezember 1974 zwischen der Schweiz und Österreich über die Durchführung der Entlastung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren; Abkommen vom 9. September 1966 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen), wie auch von Erbschaften (Abkommen vom 30. November 1978 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbschaftssteuern; Abkommen vom 30. Januar 1974 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbschaftssteuern).

Bern/St-Aubin, 10.02.2015

Besuchen Sie

  • Allgemeines zum Schweizer Steuersystem
  • Die Besteuerung der natürlichen Personen
  • Die Besteuerung der juristischen Personen
  • Indirekte Teilliquidation und Transponierung
  • Die Pauschalbesteuerung (von natürlichen Personen)
  • Besteuerung von Immoblilienbesitz
  • Schenkungs und Erbschaftssteuer
  • Steuerneuheiten 2011
  • Steuern

Tätigkeitsfelder

  • Familien und Erbrecht
  • Immobilienrecht
  • Gesellschaftrecht
  • Stiftungen, Vereine, Trust
  • Steuern
  • Rechtsgutachten, Beratung
  • Verschiedene Akte

swisNot, das Schweizer Notarennetzwerk, Ihr Partner in Rechts- und Steuerfragen. swisNot umfasst 16 Büros an 26 Standorten in 13 Kantonen, mit insgesamt 50 Notaren und rund 300 qualifizierten Mitarbeitern.

Kontakt

Me Philippe Frésard, MLE
Kellerhals Carrard Berne
Effingerstrasse 1
CH-3001 Berne

+41 58 200 35 66

+41 31 390 25 64

Links

swisNot ist Mitbegründer von Lexunion (International Legal & Notarial Strategies), einem internationalen Zusammenschluss von nationalen Netzwerken von Rechts- und Steuerfachleuten für Privatpersonen und Unternehmen.

© Copyright - swisNot | Powered by Tris Informatique Sàrl
Link to: Schenkungs- und Erbschaftssteuer Link to: Schenkungs- und Erbschaftssteuer Schenkungs- und Erbschaftssteuer Link to: Steuerneuheiten 2011 Link to: Steuerneuheiten 2011 Steuerneuheiten 2011
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Die Zustimmung zu Cookies verwalten
Um die besten Erfahrungen zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Informationen von Geräten zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Die Zustimmung zu diesen Technologien ermöglicht es uns, Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website zu verarbeiten. Die Nichtzustimmung oder der Widerruf der Zustimmung kann sich negativ auf bestimmte Merkmale und Funktionen auswirken.
Funktional Always active
Die Speicherung oder der technische Zugriff ist für den Zweck des berechtigten Interesses, die Nutzung eines bestimmten, vom Abonnenten oder Internetnutzer ausdrücklich angeforderten Dienstes zu ermöglichen, oder für den alleinigen Zweck der Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz unbedingt erforderlich.
Voreinstellungen
Die Speicherung oder der technische Zugriff ist für den Zweck eines berechtigten Interesses erforderlich, um Präferenzen zu speichern, die nicht vom Abonnenten oder der Person, die den Dienst nutzt, angefordert wurden.
Statistiken
Die Speicherung oder der technische Zugriff, der ausschließlich für statistische Zwecke verwendet wird. Die Speicherung oder der technische Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, eine freiwillige Einhaltung durch Ihren Internetanbieter oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können Informationen, die ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert oder abgerufen werden, im Allgemeinen nicht dazu verwendet werden, Sie zu identifizieren.
Marketing
Die Speicherung oder der technische Zugriff ist notwendig, um Profile von Internetnutzern zu erstellen, um Werbung zu versenden, oder um den Internetnutzer auf einer Website oder auf mehreren Websites mit ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Manage options Manage services Manage {vendor_count} vendors Read more about these purposes
Siehe Präferenzen
{title} {title} {title}