Schenkungs- und Erbschaftssteuer
Philippe FRESARD, Notar und Rechtsanwalt, Bern, und Olivier JACOPIN, Notar und Rechtsanwalt, in St-Aubin
In der Schweiz obliegt die Besteuerung von Hinterlassenschaften und Schenkungen den Kantonen.
Bei Schenkungen oder Hinterlassenschaften haben die Ehepartner oder Nachkommen in keinem der Kantone Steuern zu entrichten, ausgenommen in den Kantonen Appenzell (AI), Neuenburg und Waadt, wo die Nachkommen steuerpflichtig werden, wenn das übertragene Vermögen (Schenkung, Erbe) einen bestimmten Wert überschreitet.
Die unentgeltliche Übertragung führt also nicht, wie in einigen Nachbarländern, zu einer Besteuerung mit nahezu einteignendem Charakter.
Bern(St-Aubin, 30.01.2009