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Allgemeines zum Schweizer Steuersystem

Allgemeines zum Schweizer Steuersystem

Philippe FRESARD, Notar und Rechtsanwalt, Bern, und Manuel PIQUEREZ, Notar und Rechtsanwalt, Porrentruy

Man könnte während Tagen über Recht und Billigkeit der einzelnen Steuersysteme diskutieren. Was an einem Ort als üblich betrachtet wird, gilt andernorts als grundlegend ungerecht. Auch in der Schweiz stellt man sich bisweilen die Frage, wie es dazu kommt, dass sich gewisse Unternehmen nicht bei uns niederlassen. Gleichzeitig gehen viele Aussenstehende davon aus, dass die Schweiz in Sachen Steuerwettbewerb viel zu weit geht. Was gilt genau? Ein Teil der Antwort besteht wohl darin, dass es nicht ein, sondern mehrere Schweizer Steuersysteme gibt…

Das Schweizer Steuersystem, ein föderalistisches System

Das Schweizer Steuersystem ist stark vom herrschenden Föderalismus geprägt. Die Steuerhoheit gehört sowohl dem Bund wie auch den Kantonen und den Gemeinden, aber sie hängt im Endeffekt stark vom Volk ab, das ziemlich oft im Rahmen von Referenden auf all diesen Stufen Steuerfragen zu beantworten hat.

Der Bund darf nur dann Steuern erheben, wenn er von der Bundesverfassung ausdrücklich dazu ermächtigt ist. Namentlich sind die direkte Bundessteuer auf das Einkommen der natürlichen Personen und den Gewinn der juristischen Personen, aber auch die Mehrwertsteuer (zum normalen Satz von 8%) zu erwähnen.

Es steht den (souveränen) Kantonen frei, jegliche Steuern zu erheben, sofern die Bundesverfassung dies nicht formell verbietet und soweit keine ausschliessliche Zuständigkeit des Bundes besteht. Die einzelnen kantonalen Gesetzgebungen sind unterschiedlicher Natur und stehen am Ursprung eines willkommenen Wettbewerbs. Dieser Wettbewerb führt nämlich zu einer immer besseren Widmung der Staatseinnahmen. In den meisten Kantonen werden unter dem Titel der direkten Steuern die Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen sowie die Gewinn- und Kapitalsteuer der juristischen Personen erhoben.

Schliesslich dürfen auch die Gemeinden Steuern erheben, und zwar im Rahmen der von der jeweiligen kantonalen Gesetzgebung gesetzten Schranken. Auf Gemeindeebene geht es hauptsächlich um Zuschläge zu den kantonalen Steuern, die auf das gleiche Substrat basieren.

Jedenfalls bedeutet die Tatsache, dass es mehrere Steuerarten auf mehreren Stufen hat, nicht notwendigerweise, dass die gesamte Steuerlast schwerer wiegt. Da es kein einheitliches Steuersystem gibt, liefern sich die Kantone diesbezüglich einen echten Wettbewerb. Für den Steuerzahler kann dies sehr erfreulich sein, sofern er gut beraten wird.

Bern/Porrentruy, 20.01.2011

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