swisNot - Le réseau notarial suisse
  • Home
  • Büros
  • Notare
  • Tätigkeitsfelder
  • International
  • swisNot Preis
  • Veröffentlichungen
  • Kontakt
  • Deutsch
    • Français
    • Italiano
    • English
  • Menü Menü

/ Tätigkeitsfelder / Steuern

Besteuerung von Immoblilienbesitz

Besteuerung von Immoblilienbesitz

Philippe FRESARD, Notar und Rechtsanwalt in Bern, und Olivier JACOPIN, Notar in St-Aubin NE

Für den Immobilienbereich haben die Kantone ausserhalb des bundesgesetzlichen Rahmens spezielle Richtlinien für die Immobilienbesteuerung festgelegt.

Immobilienerwerb

In erster Linie handelt es sich um vom Kaufpreis abhängige Handänderungssteuer, die für den Käufer im Moment der Tätigung oder zum Zweck der Grundbucheintragung der Eigentumsübertragung anfällt.

Der Immobilienbesitz

Es handelt sich um ein Besteuerungssystem, das für Eigentümer, die Ihr Immobilieneigentum bewohnen, die Besteuerung des entsprechenden Mietwertes als Einkommen vorsieht. Von diesem Betrag können jedoch der Jahreszins der Hypothekenbelastung sowie die jährlichen Unterhaltskosten der Immobilie abgezogen werden (das Verfahren entspricht dem der direkten Bundessteuer auf das Einkommen). Hinzu kommen die Abgaben für den Steuerwert der Immobilie (ca. 80% des Gebäudewertes) als Vermögen, wobei auch in diesem Fall die Höhe des Hypothekendarlehens abgezogen werden kann. Fast überall ist zudem eine jährliche Grundsteuer an Kantone oder Gemeinden zu entrichten.

Immobilienübertragung (Mehrwertbesteuerung)

Schliesslich sollte auch die Besteuerung des Grundstückgewinns angesprochen werden. Die Grundstückgewinnsteuer ist prinzipiell vom Verkäufer über die Summe zu entrichten, die der Differenz zwischen dem Veräusserungserlös und dem Kaufpreis zuzüglich der Aufwendungen entspricht. Die Grundstückgewinnsteuer verringert sich im Allgemeinen im Zusammenhang mit der Besitzesdauer. In der Schweiz ist die Grundstückgewinnsteuer ein Sonderfall, da Kapitalgewinne (beispielsweise im Rahmen von Börsenaktivitäten) nicht besteuert werden.

Bern/St-Aubin, 05.04.2011

Besuchen Sie

  • Allgemeines zum Schweizer Steuersystem
  • Die Besteuerung der natürlichen Personen
  • Die Besteuerung der juristischen Personen
  • Indirekte Teilliquidation und Transponierung
  • Die Pauschalbesteuerung (von natürlichen Personen)
  • Schenkungs und Erbschaftssteuer
  • Steuerneuheiten 2011
  • Steuern

Tätigkeitsfelder

  • Familien und Erbrecht
  • Immobilienrecht
  • Gesellschaftrecht
  • Stiftungen, Vereine, Trust
  • Steuern
  • Rechtsgutachten, Beratung
  • Verschiedene Akte

swisNot, das Schweizer Notarennetzwerk, Ihr Partner in Rechts- und Steuerfragen. swisNot umfasst 16 Büros an 26 Standorten in 13 Kantonen, mit insgesamt 50 Notaren und rund 300 qualifizierten Mitarbeitern.

Kontakt

Me Philippe Frésard, MLE
Kellerhals Carrard Berne
Effingerstrasse 1
CH-3001 Berne

+41 58 200 35 66

+41 31 390 25 64

Links

swisNot ist Mitbegründer von Lexunion (International Legal & Notarial Strategies), einem internationalen Zusammenschluss von nationalen Netzwerken von Rechts- und Steuerfachleuten für Privatpersonen und Unternehmen.

© Copyright - swisNot | Powered by Tris Informatique Sàrl
Die Pauschalbesteuerung (von natürlichen Personen) Schenkungs- und Erbschaftssteuer
Nach oben scrollen